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Carbonfolie mit 3D-Struktur Blau 150cm breit, pro lfm
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Montagevorschriften Autoglasfolien Montagevorschriften Autoglasfolien
Auto-Tönungsfolien in Deutschland sind nur für die Montage an den hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe bei gleichzeitigem Vorhandensein eines Außenspiegels an der Beifahrerseite zulässig! Die Scheiben dürfen mit der Folie nur bis zur Scheibenhalterung beschichtet werden. Ein Verklemmen bzw. eine Verbindung der Folie mit der Scheibenhalterung oder der Gummidichtung ist unzulässig. Typ und Prüfzeichen der verwendeten Folie muss gut lesbar und dauerhaft an jeder am Fahrzeug verklebten Folie vorhanden sein. Beachten Sie die Hinweise der Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG). Die ABG Urkunde ist im Fahrzeug mitzuführen. TÜV-Abnahme oder Eintrag in die Papiere ist nicht erforderlich. Ist eine 3. Bremsleuchte vorhanden, darf diese nicht mit einer Tönungsfolie bedeckt werden. Die Tönungsfolie ist daher entsprechend zuzuschneiden. Eine Verwendung von einbruchshemmenden Folien (ohne Tönung) an den vorderen Seitenscheiben ist nur zulässig, wenn eine Einzelüberprüfung (gem.§21 STVZO) durch eine anerkannte Prüfstelle ergibt, dass eine Lichtdurchlässigkeit von mind. 70% (Fahrzeugscheibe und Folie) nicht unterschritten wird. Dies ist nur zu erreichen wenn die Seitenscheiben keine serienmäßige Töhnung haben und die Folie klar und farblos ist. Nicht alle Prüfstellen haben entsprechende Geräte bitte Informieren Sie sich vorher bei Ihrer Prüfstelle (z.b. TÜV,DEKRA,etc.). Die Montage von Folien an der Windschutzscheibe ist generell nicht zulässig (ausgenommen sind Blendstreifen). Bitte beachten Sie, daß in anderen Ländern andere Vorschriften gelten können! Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die in Ihrem Land zuständigen Behörden.
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