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Frage:
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Ich
habe meine ABG verloren kann ich diese bei Ihnen kaufen? |
Antwort:
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Nein,
wir verkaufen keine ABGs jedoch helfen wir ihnen gerne bei der Beschaffung.
Hierfür benötigen wir jedoch die ABG-Nummer die auf der Folie steht.
Unsere Datenbank umfast derzeit ca. 145 in Deutschland zugelassene
Autoglasfilme, wir helfen Ihnen gerne und unverbindlich!
Haben Sie die Sonnenschutzfolie bei uns erworben reicht uns Ihre
Rechnungsnummer, wir senden Ihnen gerne eine neue zu. |
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Frage:
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Was
heißt "pro lfm" bei einigen Artikeln? |
Antwort:
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Der
Betrag bezieht sich hier pro laufenden Meter direkt von der Folienrolle.
Also einfach unten bei der Menge (Meter) Ihre gewünschte Meterzahl
an-(ein)geben. Dann schneiden wir Ihnen ab (zurecht), was Sie für Ihr
Fahrzeug benötigen und verpacken es mit dem Zubehör. Der
Sonnenschutzfilm/Folie ist dabei jeweils in einem Stück bis 30,48 bzw. 25
Meter.
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Frage:
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Kann
ich auch unter einem Meter z. B. 30 x 51 cm bestellen? |
Antwort:
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Ja,
wir müssen Sie jedoch bitten, diese Bestellung kurz per email uns zu
bestätigen, da es noch nicht möglich ist, die Mengenangabe in Ihrem
Warenkorb mit "0" zu beginnen. Wir arbeiten an diesem Problem.
Ein Beispiel einer Bestellung per email:
>>>An:<<<
Info@sdk24.de
>>>Betreff<<<
Bestellung
>>>Text:<<<
Art-Nr.: 600009
Bezeichnung: EG3 51cm breit, pro lfm
Menge: 0,30 Meter
Einzelpreis: 5,90 EUR/lfm
Gesamtpreis: 1,77 EUR + Porto
Name
Anschrift
PLZ Ort
Die Folienbreite ist festgelegt! Bitte beachten Sie, dass hier kein
Zuschnitt erfolgen kann.
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Frage:
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Ist es erlaubt die vorderen
Scheiben zu tönen? |
Antwort:
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Zu Ihrer Frage bzgl.
einer Tönung der vorderen Seitenscheiben ist folgendes zu beachten:
1. Der § 22a Absatz 1 Nr.3 StVZO fordert eine allgemeine Bauartgenehmigung
für Scheiben aus Sicherheitsglas und Folien auf Scheiben (Nachweis eines
definierten Bruch- und Festigkeitsverhaltens; definierte lichttechnische
Eigenschaften, usw.).
2. Der § 35b Absatz 2 StVZO fordert ein ausreichendes Sichtfeld unter allen
Betriebs- und Witterungsbedingungen (180 ° Winkel um den Fahrer herum; auch
bei Nacht!!!)
3. Der § 40 Absatz 1 StVZO fordert, daß Scheiben aus Sicherheitsglas, die
für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind (=> aus der
Sichtfeld-Definition heraus => die Winschutzscheibe und die vorderen
Seitenscheiben), klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein müssen!!!
Diese Kombination von 3 gesetzlichen Forderungen sind momentan ein schwer zu
erfüllendes Kriterium, welches bislang meines
Wissens keine Scheibenfolie und keine nachträglich aufgebrachte Bedampfung
(Verspiegelung) nachweislich eingehalten hat. Es gibt derzeit nur Scheiben,
die mit einer speziellen Bedampfung ausgerüstet sind, (siehe bestimmte
Renault-, Mercedes-Benz- und BMW-Fahrzeuge) welche aber die oben genannten
Kriterien einhalten und nur leicht getönt sind. Zudem wäre hier
immer eine Abnahme gemäß § 19 StVZO erforderlich, bei der unter anderem
photometrische Messungen durchgeführt werden müssen. Dies bedeutet, daß
diese Abnahme nur an speziell ausgerüsteten Orten durchgeführt werden kann.
Unserem Hause sind derzeit keine Scheibentönungsfolien (Tönung!) bekannt,
die für die vorderen Seitenscheiben und für die Frontscheibe zugelassen
sind. |
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Frage:
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Wie viel Folie benötige
ich für mein Fahrzeug? |
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Antwort: |
Die Menge der benötigten
Folie für eine Beklebung sollten Sie am besten selbst berechnen, diese ist
bei jedem Fahrzeugtyp anders und nicht in unserer Datenbank verzeichnet.
Regulär sagt man:
- 76 x 150cm: Heckscheibe
- 50 x 150cm: 2 hintere Seitenscheiben
- 50 x 300cm: 4 hintere Seitenscheiben
Leider können wir keine Gewähr übernehmen, dass diese Masse für Ihr Fahrzeug
ausreicht.
Filme die bereits paßgenau zugeschnitten sind fertigt derzeit für uns CFC
an. Diesen bestehen aus einem ebenfalls hochwertigem SL-llumarfilm. Unsere
Preise finden Sie auf folgende Seite:
http://www.sdk24.de/shop2/index.php?cPath=21_37 |
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Frage:
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Warum ist eine ABG Zulassung
für Fahrzeugfolien wichtig? |
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Antwort: |
Durch Folien (und groß
formatige Aufkleber!) können sich sowohl die optischen Eigenschaften als
auch das Splitter- und Bruchverhalten von Autoscheiben gleichermaßen negativ
verändern. Zulässige Scheibenfolien sind daher mit
einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen versehen.
Der Gesetzgeber regelt, was zulässig ist und was nicht. Bei vielen
Änderungen
am Fahrzeug erlischt in aller Regel dessen Betriebserlaubnis, wenn der Umbau
nicht durch eine Prüfinstitution wie die GTÜ abgenommen wird. Anschließend
ist es meist
nötig, bei der Zulassungsstelle die Fahrzeugpapiere aktualisieren zu lassen.
Die erfolgreiche Abnahme einer technischen Änderung (Fachbegriff:
Änderungsabnahme
nach § 19 (3) StVZO) ist jedoch nur möglich, wenn die dafür vorgeschriebenen
Prüfzeugnisse vorliegen, das sind Teilegenehmigungen oder Teilegutachten.
Teilegenehmigungen sind in erster Linie :
Allgemeine Bauartgenehmigungen (ABG), z. B. für alle lichttechnischen
Einrichtungen (auch für Fahrräder), Scheiben aus Sicherheitsglas,
Sicherheitsgurte, Anhängerkupplungen, Zusatzheizungen, Folien,
Fahrtenschreiber.
Allgemeine Betriebserlaubnisse (ABE), z. B. für Schalldämpfer,
Katalysatoren, Bremsbeläge, Sonderräder (z. B. Leichtmetallräder), Spoiler,
Dachfenster, Lenkräder.
EG-Genehmigungen für selbständige technische Einheiten, z. B.
Austauschschalldämpfer, Fahrzeugalarmanlagen, Fahrzeugwegfahrsperren .
EG- und ECE-Genehmigungen für Bauteile, z. B. für Spiegel, Schutzhelme,
Kopfstützen, Reifen, Kindersitze, lichttechnische Einrichtungen. |
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Frage:
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Muß eine KFZ- zugelassene
Folie vom TÜV eingetragen werden? |
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Antwort: |
Nein, Sie erhalten zu den
Fahrzeugfolien eine ABG (Allgemeine Bauartgenehmigungen).
Sie müssen dieses Dokument lediglich bei sich führen wie Ihren
Fahrzeugschein. |
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Frage:
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Läßt sich eine
aufgebrachte Folie wieder entfernen? |
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Antwort: |
Ja, dass entfernen der
Folie ist kein Problem.
Tips beim
entfernen der Folie von Glas:
Die Folie beim Abziehen mit Heißluft erwärmen.
Langsames u. gleichmäßiges Ziehen vermeidet große Klebereste.
Eventuelle Klebereste mit "Kleberentferner" einsprühen.
Den aufgeweichten Kleber mit einem Glasschaber abschaben.
ACHTUNG: für Heckscheiben (PKW) nur Edelstahlwolle verwenden!
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Frage:
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Sind Die Folien selbst
Klebend? |
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Antwort: |
Nahezu alle Filme haben
ein äußerst starken Kleber der sich direkt auf die
Folie unter einer Schutzschicht befindet. Beim Aufbringen neutralisiert man
diesen mit Wasser und PH-neutralem Spülmittel, so verhindert man die
Blasenbildung. Wenn die Feuchtigkeit wieder ausgedunstet ist sitzt der Film
fest am Glas.
Folien Ohne Kleber sind sogenannte Adhäsivhaftene Folien
Vorteil der adhäsiven Folien ist, dass diese Folien jederzeit abgenommen
und wieder abgebracht werden können. Also wieder verwendbar.
Nachteile der Folie ist, dass diese Folien oft
bei stark gewölbten Scheiben sich auch mal von selbst lösen können durch
z.B. thermische Belastung.
Adhäsivhaftene Folien sind bei uns gesondert gekennzeichnet. |
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Frage:
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Darf ich meine
Scheinwerfer Tönen (mit Spray oder Folie)? |
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Antwort: |
Durch das
überkleben/übersprühen von Scheinwerfern reduziert die Folie o. das
Tönungsspray den zu nutzenden Lichtstrom um etwa 50% und schränkt die
Sichtweite des Fahrers bei Nacht deutlich ein.
Scheinwerferfolien/Tönungsspray sind generell nicht zugelassen im Bereich
der StVO.
Somit auch unsere nicht.
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) §50 (1) (5) |
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Frage:
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Werden Fahrzeugfolien von
Innen oder Außen montiert? |
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Antwort: |
Immer von Innen.
Ein Fahrzeugfilm wird von Außen angepaßt und zugeschnitten, sitzt er von
außen optimal wird die Schutzschicht entfernt und die Folie mit
Montagewasser
Besprüht, dann Innen eingebracht.
Ausführlichere Infos finden Sie in unserer Montageanleitung. |
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Frage:
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Die meisten Blendstreifen
sind max. 10-20cm, dies ist mir zuwenig. Kann ich auch normale Folie nehmen? |
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Antwort: |
Die gesetzlichen
Bestimmungen in der BRD schreiben jedoch vor:
Der Blendstreifen ist je nach Breite der Frontscheibe in der Höhe so zu
kürzen, dass eine Gesamtfläche von max. 0,1 m² entsteht. Unabhängig von der
max. Fläche darf der untere Rand des Blendstreifens nicht tiefer angebracht
sein als eine waagerechte Ebene gemessen 700 mm über der Mitte des
unbelasteten Fahrersitzes im Abstand 130 mm von der Rücklehne entfernt. Aus
diesem Grunde sind die Blendstreifen meist nicht höher als max. 19 cm. Die
beiliegende ABG (Allgemeine Bauartgenehmigung) der "Normalfolien" ist nur
für die hinteren Scheiben ab der B-Säule. |
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Frage:
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Wie montiert man
Sonnenschutzfolien fachgerecht? |
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Antwort: |
Das Grundprinzip ist
relativ einfach und in 5 Schritten erklärt.
1.) Folie zuschneiden
2.) Schutzschicht des Klebers entfernen
3.) Kleber mit Applikator* einsprühen
4.) Folie anlegen/ausrichten
5.) Wasser mittels Raklel oder Wischer mit Druck auspressen.
*Destilliertes Wasser und etwas PH neutralem Spülmittel!
Bitte lesen Sie jedoch unbedingt die bei dem Produkt liegende
ausführlich Anleitung!

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Frage:
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Wie viel
kostet es, wenn Sie die Verlegung einer Folie vornehmen? |
Antwort:
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Unsere
Preise und Informationen zur Anreise finden Sie unter:
http://www.sdk24.de/shop2/verlegung.php |
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